Aktualisierte Arbeitsstundenverordnung

Beschluss der Jahreshauptversammlung, vom 7. Juli 2022
Die Arbeitsstundenverordnung wird wie folgt umgesetzt:

Jedes aktive Mitglied hat ab dem 16. Lebensjahr die Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitsstunden pro Jahr.
Diese verteilen sich über 10 Monate (von Februar bis November).
Ausgenommen von der Verordnung sind Übungsleiter sowie Funktionsträger (Vorstand und Ausschuss) des Vereins. Ebenso Mitglieder die Aufgrund einer Einschränkung davon entbunden wurden. Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich eingereicht und von den Vorständen genehmigt werden.

Über Termine für Arbeitsdienste wird per WhatsApp „HSV-Gruppen – Ankündigungen“, in den jeweiligen Gruppen/Sparten und auf der Homepage informiert. Pro Arbeitsdienst gibt es eine Helferliste, in welche sich die Hundeführer, direkt für den entsprechenden Arbeitseinsatz, verbindlich eintragen lassen/können. Nachträgliche Änderungen können nicht selbst vorgenommen werden, sondern müssen per WhatsApp oder telefonisch über den zuständigen Arbeitseinsatzleiter erfolgen.

Die Arbeitseinsatzkarten werden von den Übungsleitern beim ersten, aktiven Teilnehmen eines Hundeführers am Übungsbetrieb zur Ansicht und Unterschrift vorgelegt. Die Hundeführer bestätigen und akzeptieren mit der Unterschrift die Bedingungen und das Abbuchen der nicht geleisteten Arbeitsstunden vom hinterlegten Konto. Die Übungseiter sind verantwortlich dafür, dass die Karten rdnungsgemäß, im dafür vorgesehenen Ordner im Hundeheim, abgelegt werden.

Folgende Regelungen bestehen für die Ableistung von Arbeitsstunden:
 - Für jedes aktive Mitglied ab 18 Jahren sind pro Jahr 10 Arbeitsstunden angesetzt.
 - Jugendliche ab 16 Jahren werden mit 5 Arbeitsstunden pro Jahr veranschlagt.
 - Arbeitsleistungen welche über die 10 Std. hinausgehen, werden nicht in das Folgejahr übertragen.
 - Für jede nicht absolvierte Stunde werden € 10,-- berechnet. Der Gesamtbetrag wird zu Beginn des darauffolgenden Jahres per Lastschrift vom hinterlegten Konto abgebucht.
 - Eine Arbeits- und Zahlungsverweigerung bzw. eine unbegründete Rückbuchung, kann ein Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
-  Alternativ können sich Hundeführer zu Jahresbeginn (bis spät. 15.02.) von der Erbringung der Arbeits-stunden frei zu kaufen. Dieses ist dem Kassenwart schriftlich anzuzeigen (siehe Vordruck Karte).
-  Jeder „Karteninhaber“ muss sich selbst und rechtzeitig um die Ableistung des Arbeitsdienstes kümmern.
-  Ab dem Vereinseintritt im 3. Quartal erfolgt eine anteilige Abrechnung. Nach dem 1. Juli werden 5 Stunden, für jeden darauffolgenden Monat eine weitere Stunde, auf der Karte entwertet.
-  Es besteht die Möglichkeit, dass eine andere Person (Ehepartner, Familienmitglied, Freund/in) die Arbeitsstunden stellvertretend ganz oder teilweise übernimmt.
-  Der HSV ist im Gegenzug verpflichtet über das Jahr hinweg genügend Arbeitsdienste anzubieten, damit die HF die Möglichkeit haben die vorgegebenen Stunden abzuleisten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, kann der Verein die Arbeitsstunden entsprechend kürzen.

Folgende Ableistungen der Arbeitsstunden sind möglich:
 - Mitarbeit bei der Unterhaltung/Pflege der Plätze, der Außenanlage und des Vereinsheims.
 - Hilfe bei Veranstaltungen, Turnieren und Festlichkeiten.
 - Planen und Durchführung/Umsetzung einer vom Ausschuss genehmigten Übungsleitertätigkeit.  

Die geleisteten Arbeitsstunden werden vor Ort und NUR von der verantwortlichen Leitung des Einsatzes abgezeichnet. Die Verwaltung der Karte obliegt an diesem Tag dem eingeteilten Arbeitseinsatzleiter.

Die Karten werden spätestens zum 31.12. von der Geschäftsstelle des HSV eingesehen, berechnet und zu Beginn des Folgejahres vom hinterlegten Konto des Hundeführers abgebucht.

„Besitzer einer gekauften Kurskarte sind von den Arbeitsdiensten befreit. Es wäre jedoch wünschenswert sich trotzdem am Vereinsgeschehen und bei o.g. Ableistungen einzubringen!“

Die Vorstände und der Ausschuss behalten sich vor, die Arbeitsstundenverordnung sporadisch anzupassen. Eine rechtzeitige Veröffentlichung der Änderungen ist vorausgesetzt.

Wer sich dieser Arbeitsstundenverordnung verweigert, wird nicht als Mitglied in den Hundesportverein Münchweiler e.V. aufgenommen.


Die Vorstandschaft
(Neufassung ASS 22.05.2025)