Mindestlohngesetz - Öffnungszeiten
Sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Damen und Herren, werte Mitglieder.
Nun hat auch uns die Auswirkung des Mindestlohngesetzes bezüglich unseres Wirtschaftsbetriebs eingeholt.
Unser Wirtschaftsbetrieb wird nach dem Prinzip "geringfügig Beschäftigte" durchgeführt. Dieses bedeutet, daß wir verpflichtet sind einen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde zu zahlen. Damit die Rentabilität noch gewährt bleibt, müssen wir deshalb unsere Öffnungszeiten anpassen.
Zukünftig ist unser Vereinheim dienstags, mittwochs und donnerstags geschlossen.
An den restlichen Tagen sind
unsere Öffnungszeiten wie folgt:
Montag: | 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
Freitag: | 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr |
Samstag: | 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
Sonntag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Selbstverständlich werden wir auch weiterhin zu den Fußballspielen des 1. FC Kaiserslautern sonntags unser Vereinsheim länger öffnen.
Bei besonderen Ereignissen werden wir ebenfalls reagieren und den Wirtschaftsdienst über ein Ehrenamt regeln. Dieses wird dann kurzfristig über den Wirt oder Online zu erfahren sein.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und würden uns freuen Sie auch weiterhin als unsere Gäste begrüßen zu dürfen.
Die Regelung tritt ab 31.03.2015 in Kraft
Mit freundlichen Grüßen
Peter Streb
-Vorsitzender-