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Arbeitstundenverordnung

Folgende Arbeitsordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung, am 7. Juli 2022 beschlossen. Sie wird ab sofort wie folgt umgesetzt:

Jedes aktive Mitglied hat ab dem 18.Lebensjahr die Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitsstunden je Kalenderjahr.

Ausgenommen davon sind Übungsleiter sowie Funktionsträger (Vorstand und Ausschuss) des Vereins.
Ebenso Mitglieder die Aufgrund einer Einschränkung, durch einen schriftlichen Antrag, davon freigestellt wurden. Über diese Freistellung entscheidet der Vorstand.

Über Arbeitsdiensttermine wird über WhatsApp in den jeweiligen Gruppen/Sparten und auf der Homepage informiert. Pro Arbeitsdienst gibt es eine Helferliste, in der man sich direkt für den jeweiligen Arbeitseinsatz verbindlich eintragen kann. Nachträgliche Änderungen können nicht selbst vorgenommen werden, sondern müssen per WhatsApp oder telefonisch beim zuständigen Arbeitseinsatzleiter vorgenommen werden.

Die Arbeitseinsatzkarten werden von den Übungsleitern am Jahresanfang ausgehändigt (2023 Mitte/Ende Februar).

Folgende Regelungen bestehen für die Ableistung von Arbeitsstunden:
§  Jedes aktive Mitglied muss sich selbst rechtzeitig um die Ableistung des Arbeitsdienstes kümmern.
§  Über die 10 Stunden hinausgehende Arbeitsleistung werden nicht in das Folgejahr übertragen.
§  Nicht abgeleistete Stunden werden mit € 10,-- pro Stunde am Jahresende per Lastschrift eingezogen.
§  Bei Zahlungsverweigerung droht der Ausschluss aus dem Verein.
§  Es besteht die Möglichkeit sich zu Jahresbeginn (bis spät. 15.02.) von der Erbringung der Arbeitsstunden frei zu kaufen. Dieses ist dem Kassenwart schriftlich anzuzeigen (siehe Vordruck Karte).

Folgende Arbeitsstunden sind möglich:
§  Mitarbeit bei der Unterhaltung/Pflege der Plätze, der Außenanlage und des Vereinsheims.
§  Mitarbeit bei  Veranstaltungen, Turnieren und Festlichkeiten (Tag des Hundes, Lichterfest ……).

Die geleisteten Arbeitsstunden werden vor Ort von der verantwortlichen Leitung des Einsatzes abgezeichnet. Die Verwaltung der Karte obliegt dem Mitglied in Eigenverantwortung.
Die Karte muss bis zum Stichtag, 12. Dezember bei der Geschäftsadresse (Langenbergstraße 46 / Münchweiler) abgegeben/eingeworfen werden.

Wer diese Arbeitsstundenverordnung nicht annimmt, kann von einem schriftlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sobald er die Karte von dem zuständigen Übungsleiter übergeben bekommt. Diese Regelung gilt nur für das Jahr 2023.

Die Vorstandschaft

 

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